Schwitzen statt Sitzen

Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit

Ziel dieses Projekts ist es, Straffällige in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln und dadurch Haftstrafen zu vermeiden.

Dies bedeutet

  • für die Klienten Haftvermeidung und Hilfe zur Resozialisierung
  • für die Einsatzstellen eine zusätzliche Arbeitskraft und eine helfende Hand
  • für das Land Baden-Württemberg Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
  • für die Gesellschaft Opferschutz durch Resozialisierung und Wiedergutmachung durch eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit

Gemeinnützige Arbeit kann in sozialen, kommunalen, karitativen, kirchlichen und als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen erbracht werden.

Gemeinnützige Arbeit wird abgeleistet:

  • auf Antrag eines Verurteilten zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe,
  • im Rahmen von Bewährungsauflagen,
  • bei Verfahrensvoreinstellungen,
  • nach Gnadenentscheidungen.

Wichtige Bedingungen für Einsatzstellen im Überblick

  • Die Einsatzstellen entscheiden letztendlich über einen Einsatz der Klienten.
  • Es entstehen dabei keine Kosten für die Einsatzstellen.
  • Bei Arbeits- und Wegunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Wird im Rahmen der Beschäftigung ein Schaden verursacht, so gelten wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis die allg. Haftungsbestimmungen.
  • Während des gesamten Zeitraums des Einsatzes stehen die Vermittlungsstellen in den Mitgliedsvereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.