Zeugenbegleitung

Was heißt Zeugenbegleitung?

Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung

  • Zeit für Gespräche und Fragen
  • Informationen zum Ablauf einer Hauptverhandlung
  • Informationen über Nebenklage und Kostenübernahme
  • Vermittlung z.B. an eine Beratungsstelle
  • Vorherige Besichtigung eines Gerichtsaales und / oder Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung

Anwesenheit und Betreuung während der Hauptverhandlung

  • Vermeidung einer Begegnung mit der angeklagten Person vor der Vernehmung
  • Überbrückung von Wartezeiten durch die Zeugenbegleitung
  • Begleitung zur Zeugenaussage

Nachbereitung der Hauptverhandlung

  • Nachbesprechung der Vernehmung und der Verhandlung

Wer ist die Zeugenbegleitung?

  • Zeugenbegleiter/-innen sind speziell geschulte und gerichtserfahrene Mitarbeiter/-innen
  • Zeugenbegleitung ist freiwillig und kostenlos
  • Gesprächstermine können zeitlich flexibel vereinbart werden

Ein Gespräch über den Inhalt der Zeugenaussage findet nicht statt.