Psychosoziale Prozessbegleitung

im Landgerichtsbezirk Hechingen

  • Landgericht Hechingen
  • Amtsgerichte in Hechingen, Balingen, Albstadt, Sigmaringen

Wer kann unterstützt und begleitet werden?

Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten, sowie ihre Bezugspersonen.

Besonders schutzbedürftige erwachsene Verletzte

  • Schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten
  • mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung
  • mit schweren Tatfolgen
  • als Angehörige von Tötungsdelikten
  • als Betroffene von Menschenhandel

Was ist Psychosoziale Prozessbegleitung?

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Unterstützung für besonders schutzbedürftige Verletzte. Sozialpädagogische und strafrechtlich erfahrene Fachkräfte unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Strafverfahrens – von der Anzeige bis zum rechtskräftigen Urteil.

Der Anspruch und die Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung sind im § 406g StPO, sowie im PsychPbG geregelt.

Vor der Hauptverhandlung

  • Möglichst frühzeitige alters- und entwicklungsgerechte Informationen
    • zum Ermittlungsverfahren und zum Srafverfahren
    • über die Rolle als Zeuge und zur Zeugenvernehmung
    • über Abläufe der Gerichtsverhandlung und über Opferschutz
  • Stärkung Ihres Sicherheitsgefühls in der „fremden Situation“, zum Beispiel durch den Besuch des Gerichts im Vorfeld
  • Auseinandersetzung und Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen Belastungen und Ängsten
  • Erklärung juristischer Begriffe und Aufgaben von Verfahrensbeteiligten
  • Aufklärung über die Möglichkeiten der Nebenklage und bei Bedarf Vermittlung an spezialisierte Anwälte
  • Aktive Zusammenarbeit mit Verfahrensbeteiligten und Kooperationspartnern

Während der Hauptverhandlung

  • Begleitung zur Vernehmung
  • Möglichst Begegnung mit der angeklagten Person oder der Presse vermeiden
  • Überbrückung von Wartezeiten und Organisation eines Warteraumes

Nach der Hauptverhandlung

  • Nachbesprechung der Zeugenaussage
  • Information und Erläuterung des Verfahrensausgangs
  • Bei Bedarf Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote und Beratungsstellen
  • Information zur Zeugenentschädigung und Hilfe bei der Beantragung

Die Kosten der Psychosozialen Prozessbegleitung können auf Antrag vom Gericht übernommen werden.

Das Angebot kann je nach Bedarf zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch genommen werden.

Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen.

Ein Gespräch über den Inhalt der Aussage findet nicht statt.

Es findet keine Rechtsberatung statt.